OBERFLÄCHEN ARBEITSBEREICHEN
Die Mitarbeiter in den Niederlanden sind zu einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz berechtigt. Schlecht ausgestattete Arbeitsplätze können zu gesundheitlichen Problemen und Unfällen führen. Standards für die Einrichtung eines Arbeitsplatzen müssen sicherstellen, dass der Arbeitgeber eine richtige Arbeitsplatz anbieten kann.
Was sind Arbeitsplatzstandards?
Die wichtigsten Normen für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Büro sind:
- mindestens vier Quadratmeter pro Mitarbeiter
- ein Quadratmeter für einen Flachbildschirm
- zwei Quadratmeter für eine andere Art von Bildschirm
- mindestens einen Quadratmeter zum Lesen und Schreiben
- mindestens einem Quadratmeter zur Erläuterung von Zeichnungen
- einem Quadratmeter für ein freistehendes oder mobile Schubladenelement
- in einen Tagungsraum gilt mindestens 2 Quadratmeter pro Person
Wie werden die Arbeitsplatzstandards festgelegt?
Die Anzahl der Quadratmeter für eine Abteilung ist die Summe aus der Anzahl der Personen, die Aktivitäten und die Ausrüstung für die erforderlichen Arbeiten. Für die Büroarbeit sind diese Standards leichter zu erfassen als die Errichtung einer Fabrikarbeit ist. Arbeitsplätze dieser Art können in Bezug auf der Herstellung sehr unterschiedlich sein, was die Anwendung der Standards für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes auswirken können. Es ist, wie fast immer, eine maßgeschneiderte Funktion.
Gesetze und Vorschriften über Arbeitsstandards
Artikel 3.19 des Arbeitsschutzverordnung ist die rechtliche Grundlage für die Mindestabmessungen der Büroarbeitsplätze. Artikel 3.19 besagt folgende:
- Die Abmessungen und das Luftvolumen des Arbeitsplatzes sollte so sein, dass der Arbeitnehmer ohne Risiko für die Sicherheit, Gesundheit oder Wohlfahrtspflege arbeiten kann.
- Die Abmessungen des Arbeitsplatzes sollte so sein, dass der Arbeitnehmer eine ausreichende Bewegungsfreiheit für die Durchführung seiner Arbeit hat.
- Wenn im Zusammenhang mit der Art der Arbeit der zweite Absatz nicht erfüllt werden kann, sollte in der Nähe einer anderen offenen oder geschlossenen Bereich mit genügend Bewegungsfreiheit für die betroffenen Arbeitnehmer zur Verfügung sein.
OHS Entscheidungen
Das Dekret sieht auch Standards für Aspekte wie Beleuchtung, Beschattung, Temperatur und die Menge der Frischluft. Die Geräte müssen Sicherheitsstandards erfüllen, sondern auch wenn die Sicherheit als solche nicht beeinträchtigt wird. Es gibt mehrere Gesetze im Arbeitsschutzverordnung zur Verfügung, die Aussagen zur Arbeitsplatzstandards machen:
- OHS Akt 3.11: Fußböden, Wände und Decken der Arbeitsplätze
- OHS Akt 3.12: Fenster und Oberlichter der Räume
- OHS Akt 3.13: Türen, Zäune und andere bewegliche Passagen
- OHS Akt 3.14: Verbindungen
- OHS Akt 3.19: Abmessungen und Belüftung der Räume: Bewegungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz
- OHS Akt 3.20: Pausenräume
- OHS Akt 3.21: Übernachtungen
- OHS Akt 3.22: Umkleideräume
- OHS Akt 3.23: Waschanlagen und Duschräume
- OHS Akt 3.24: Toiletten und Waschbecken
- OHS Akt 3.25: Erste-Hilfe-Stationen
Überlegungen bei der Bestimmung von Arbeitsplatzstandards
- Hygiene ist ein wichtiger Teil der Standards für die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Fußböden sollten frei von Flecken und gefährlichen Pisten sein. Genau wie Wände und Decken, sollten sie auch hygienisch und leicht zu reinigen sein.
- Auch die Sicherheit ist ein wichtiges Thema. Jeder sollte in der Lage sein, im Notfall einfach und vor allem schnell der Arbeitsplatz verlassen zu können. Der Anzahl an Feuerlöscher soll ausreichend sein und Fluchtwege und Notausgänge müssen identifizierbar und frei von Hindernissen sein.
- Die Escape-Beleuchtung sollte gut funktionieren.
- Es sollte Sonderräume geben, wo die Mitarbeiter außerhalb des Anwendungsbereichs Pause machen können. Es gibt spezielle Anforderungen für Toiletten, Wasch – und Umkleideräume und Duschen.
- Die Möbel sollten ergonomisch sein. Das heißt, sie sollten geeignet sein für den Job die sie machen und für die Menschen die sie nutzen werden. Da muss auch ausreichend Platz für die Füße und Beine sein.
- Verblendung und Spiegelung am Arbeitsplatz sollten vermieden werden.
- Bei einer Reihe von Branchen gelten die Standards für die Errichtung des Arbeitsplatzes zusätzliche Anforderungen in Bezug der Arbeitsbedingungen, z.B. Bau - , Bergbau – und Transportindustrie.
OHS Akten ausgehoben
Akt 3.11. Fußböden, Wände und Decken der Arbeitzplätze
Fußböden sollten frei von Flecken und gefährlichen Pisten sein und sind dabei auch so solide, stabil und steif wie möglich.
Die Oberflächen von Böden, Wände und Decken soll so sein, dass sie einfach gereinigt und gewartet werden können.
Enge Räume wo die Arbeit durchgeführt wird, unter Berücksichtigung der Art der Arbeit und die körperliche Belastung, müssen eine ausreichende Wärmeisolation bieten.
Transparente oder transluzente Wände sind in Bezug auf die Art des Arbeitsplatzes:
a. deutlich markiert und gemacht von Sicherheitsmaterial, oder
b. in einer Weise angewendet oder abgeschirmt, dass die Mitarbeiter nicht verletzt werden.
Akt 3.12. Fenster und Oberlichter der Räume
Wenn Fenster, Oberlichter und Lüftungsgeräte geöffnet und geschlossen werden können,
a. dies gefahrlos möglich ist,
b. sie können auch in einer sicheren Art und Weise angeordnet und befestigt werden, und
c. in der geöffneten Position bieten sie keine Gefahr.
Fenster und Oberlichter können gefahrlos gereinigt werden.
Akt 3.13. Türen, Zäune und andere bewegliche Passagen
Die Lage, Anzahl und Abmessungen der Türen, bewegbaren Anschläge und andere Passagen als auch die Materialien, aus denen sie hergestellt sind, sind an die Art und die Verwendung des Arbeitsplatzes zugeschnitten.
Durchsichtige Türen haben in Augenhöhe eine Kennzeichnung.
Je nach Art des Arbeitsplatzes und die Arbeiten, sind die Flügeltüren ausgeführt mit transparenten oder durchsichtigen Platten.
Wenn Türen oder anderen Durchgängen transparente oder lichtdurchlässige Flächen haben, werden wirksame Maßnahmen ergriffen, damit Mitarbeiter sich nicht durch zufälligen Kontakt mit diesem Oberflächen verletzen.
Türen und beweglichen Tore, die aus ihren Führungen bekommen können, sind gegen herausziehen, auslaufen und herabfallen gesichert.
Automatische Türen und Tore werden so betrieben, dass sie harmlos sind. Sie sind leicht zu erkennen, und so ausgestattet, dass die Mitarbeiter nicht verletzt werden können.
Automatische Türen und Tore können auch handmäßig geöffnet werden, sofern sie nicht bei einem Stromausfall automatisch öffnen.
In unmittelbarer Nähe von Türen, Zäunen oder anderen beweglichen Passagen in erster Linie für den Fahrzeugverkehr bestimmt, befinden sich separate Durchgänge für Fußgänger, es sei denn, der Durchgang für Fußgänger sicher ist.
Die Durchgänge für Fußgänger in der achten Absatz sind deutlich gekennzeichnet und frei von Hindernissen.
Ketten oder ähnliche Vorrichtungen, die verwendet werden, um einen bestimmten Raum zu verhindern, sind gut sichtbar und entsprechend ausgestattet mit Verbot – oder Warnungsplatten.
Akt 3.14. Verbindungen
Die Verbindungen am Arbeitsplatz sind so angeordnet, dass sie einfach, sicher und in Übereinstimmung mit der beabsichtigten Verwendung von Fußgängern und Fahrzeugen oder Transport angewendet werden können.
Man muss verhindern, dass Mitarbeiter die in der Nähe des Verbindung arbeiten, gefährdet sind.
Die Abmessungen der Verbindung sind zugeschnitten zu der Anzahl der Benutzer und der Art der durchgeführten Arbeiten.
Wenn auf den Straßen angewendet, soweit es sich nicht um öffentliche Fahrzeuge handelt, sind die notwendigen Verkehrsregeln etabliert.
In Fällen, in vierten Absatz genannt, ist ein sicherer Raum für Fußgänger gewährleistet, oder sind andere wirksame Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern gemacht.
Die Straßen vorgesehen für Fahrzeuge befinden sich in einem ausreichenden Abstand von andere Verbindungswegen.
Soweit die Verwendung oder die Gestaltung der Arbeit erfordert, sind die Straßen deutlich gekennzeichnet.
Akt 3.19. Abmessungen und Belüftung der Räume: Bewegungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz
Die Abmessungen und das Volumen der Luft am Arbeitsplatz sind so, dass der Angestellte ohne Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit seine Arbeit durchführen kann.
Die Abmessungen des Arbeitsplatzes sollte so sein, dass der Arbeitnehmer eine ausreichende Bewegungsfreiheit für die Durchführung seiner Arbeit hat.
Wenn im Zusammenhang mit der Art der Arbeit der zweite Absatz nicht erfüllt werden kann, sollte in der Nähe einer anderen offenen oder geschlossenen Bereich mit genügend Bewegungsfreiheit für die betroffenen Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Akt 3.20. Pausenräume
In der Geschäfts – oder Betriebsstätte oder in dessen unmittelbarer Nähe ist ein leicht zugänglicher Raum zur Verfügung, wo die Mitarbeiter ihre Pausen verbringen können.
Dieser Raum eignet sich für diesen Zweck als auch, je nach der Anzahl der Mitarbeiter, groß genug und mit vielen Tischen und Stühlen ausgestattet.
Akt 3.21. Übernachtungen
Für Mitarbeiter, die zwischen dem Ende und dem Beginn des Arbeitstages nicht nach Hause gehen, ist ein Schlafplatz zur Verfügung. Die Schlafbereichen sind ansprechend eingerichtet und nur für Personen des gleichen Geschlechts.
Akt 3.22. Umkleideräume
Jeder Mitarbeiter hat einen Platz, um seine Kleidung auf zu hängen.
Für Mitarbeiter, die geeignete Schutzkleidung tragen müssen, soll ausreichend geräumige Stühle oder Bänke und zu gen Geschlechtern getrennte Umkleideräume zur Verfügung sein; diese Räume werden so weit wie möglich in der Nähe der offenen oder geschlossenen Bereiche in denen die Arbeiten durchgeführt werden liegen. Nasse Kleidung kann deswegen schnell und einfach getrocknet werden.
In der Umkleideraum kann die Kleidung die Arbeiter während der Arbeit nicht tragen wirksam und verschlossen gehalten werden.
Wenn es die Umstände erfordern, kann die Schutzkleidung und die persönliche Kleidung der Mitarbeiter getrennt, effektiv und geschlossen gehalten werden.
Akt 3.23. Waschanlagen und Duschräume
Wenn die Arbeiter an Schmutz oder Staub ausgesetzt sein, soll ein Waschraum mit einer ausreichenden Anzahl von Waschbecken zur Verfügung sein. Die Waschbecken sind funktional und geschlechtergetrennt angelegt; wenn nötig haben sie Kalt – und Heizwasser.
Wenn die Arbeiter an Schmutz, Staub oder hohen Temperaturen ausgesetzt werden, so dass eine Reinigung des Körpers benötigt wird die mehr als Hände und Gesicht enthält, oder in der Natur ihrer Arbeit oder zur Fürsorge für die Gesundheit ist, sollte eine ausreichende Anzahl von Duschen zur Verfügung sein. Die Duschen sind ausreichend geräumig, zweckmäßig und Geschlechtern getrennt eingerichtet; sie müssen fließendes Heiz – und Kaltwasser haben.
Wenn die Duschen oder Waschgelegenheiten und Umkleideräume sich nicht im gleichen Raum befinden, sollen sie untereinander und innenhindurch gut erreichbar sein.
Akt 3.24. Toiletten und Waschbecken
In einem Geschäft oder Einrichtung, soll in der Nähe der Räumlichkeiten, in denen Mitarbeiter ihre Arbeit verrichten, eine ausreichende Anzahl von Toiletten zur Verfügung sein.
In oder in der unmittelbaren Nähe des Geländes wo die Toiletten sind, sollen genügen Waschbecken entfernt sein.
Die Toiletten oder die Nutzung der Toiletten sind nach Geschlechtern getrennt.
Akt 3.25. Erste – Hilfe – Stationen
Wenn die Art der Arbeit oder die damit verbundenen Gefahren dies erfordern, sollen, zusätzlich in Akt 15 des Gesetzes, ausreichenden Erste-Hilfe-Stationen in dem Geschäft eingerichtet sein.
In die Erste-Hilfe-Stationen sollen die Anweisungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen vor Ort deutlich sichtbar sein.
In die Erste-Hilfe-Stationen ist das Notnummer deutlich sichtbar.
Erste-Hilfe-Stationen sind mit der notwendigen Erste-Hilfe-Ausrüstung ausgestattet.
Erste-Hilfe-Stationen sind leicht zugänglich für Krankentragen.
ACHTUNG: Diese Regeln sind nur in den Niederlanden anwendbar. Für die deutschen Vorschriften empfehlen wir Ihnen, sich an dem TÜV zu wenden.